Sportbootschule  

Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich.

Dem Antragssteller wird nach bestandener Prüfung eine Fahrerlaubnis erteilt und, als schriftlicher Nachweis, der Sportbootführerschein ausgestellt und ausgehändigt. Es handelt sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen werden kann. Letztere sind dann entsprechend während des Führens mitzuführen. Das Nichtmitführen kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, -See usw.) mit einem Bußgeld geahndet werden. 

In Deutschland sind zwei Führerscheine für Sportbootfahrer vom Gesetz vorgeschrieben:

  • amtlicher Sportbootführerschein Binnen (für führerscheinpflichtige Binnengewässer und Flüsse) SBF Binnen
    Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über Alles (LüA) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.

Sportbootführerschein Binnen (SBF)

  • amtlicher Sportbootführerschein See (für Küstengewässer) SBF See
    Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden, im
    Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS). Anders als
    in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen,
    der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.

Sportbootführerschein See (SBF)

 

  • UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Short Range Certificate (SRC)
    Dieses Sprechfunkzeugnis wird auf allen Binnenwasserstrassen benötigt, wenn eine Sprechfunkanlage an Bord ist. Ist an Bord eines Sportfahrzeuges eine Funkanlage installiert, so muss diese eingeschaltet sein sobald das Fahrzeug in Fahrt ist. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk UBI

  • Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis - Short Range Certificate (SRC)
    Der Inhalber des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ist berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsf-unksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen sowie auf Schiffen, für die dies in einer Richtlinie im Sinne von § 6 der Schiffssicherheitsverordnung vorgesehen ist. 

Sprechfunkzeugnis Küste SRC


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