Seenotsignalmittelprüfung

SeenotsignalmittelNahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, Verbringung und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis (FKN) nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempel in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Es gibt jetzt ein eigenständiges Zertifikat.                                                           

Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden.

Auf Charteryachten sind Seenotsignalmittel vorgeschrieben und Sie müssen als Schiffsführer Ihren Fachkundennachweis bei polizeilicher Kontrolle nachweisen.

Theorie

  • Rechtvorschriften für den Umgang mit Seenotsignalmitteln
  • sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln

Praxis

  • praktische Handhabung der Seenotsignalmittel (Fallschirmsignalrakte, Rauchdose, Handfackel, Rauchfackel, mehrschüssiger Signalgeber, Umgang mit Versagern)

Termine

Kosten

  • Kursgebühr: 45 €
    inkl. Theoretischer Unterricht ca. 3 Stunden
    Praktische Übung mit Dummys
    Amtlicher Fragekatalog

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